Aktuelles
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022
(Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, sowie keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparentpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.